VVS PRAXV: Praxisverrechnung zwischen BAfEP und Ministerium
SchülerInnen einer BAfEP müssen im Rahmen ihrer Ausbildung an verschiedenen Betreuungseinrichtungen Praxisstunden bzw. –wochen verbringen, um das theoretisch erlangte Wissen auch in der Praxis umzusetzen. In diesen Tätigkeiten werden sie von Lehrkräften der BAfEP betreut. Der Zeitaufwand für diese Betreuung wird vom Ministerium an den Erhalter der BAfEP je Semester in einem Betrag bezahlt. Der Schulerhalter verteilt diese Gesamtsumme dann an die einzelnen BetreuerInnen. Dabei muss eine genaue Aufzeichnung über die betreuten Stunden bzw. Wochen je BAfEP – Klasse und je BetreuerIn geführt werden. Die einzelnen Beträge werden mittels SEPA-Datenträger auf die Konten der BetreuerInnen überwiesen.
Damit das Bildungsministerium die Praxisvergütung zuweist, müssen Auswertungen, welche genauen Formvorschriften unterliegen, eingereicht werden.
Jedes SEB Modul gibt es als lokale sowie auch als webbasierte Lösung.